Weiterbildung in KIP-Gruppentherapie
Voraussetzungen
Approbation als Psychologischer Psychotherapeut – gleichwertige Qualifikation der Ärzte
50 Doppelstunden Selbsterfahrung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (in Katathym-imaginativer Psychotherapie oder Psychodrama, soweit die Interessenten über die Approbation verfügen).
Ziel der Weiterbildung
Die Teilnehmer sollen nach Abschluss der Ausbildung in der Lage sein, therapeutische Gruppen selbständig zu leiten. Sie sollen fähig sein, den Prozess des Einzelnen in der Gruppe und den Gruppenprozess zu verstehen und davon ausgehend Hypothesenbildung und Interventionen zu gestalten.
Bausteine der Weiterbildung
Grundausbildung: Teilnahme an der Weiterbildungsgruppe
Anfertigung einer schriftlichen Arbeit in Form eines ausführlichen Sitzungsprotokolls
Supervision nach Beendigung der Grundausbildung
Dauer der Weiterbildung
Die Grundausbildung findet in der Regel an 14 Wochenenden (Freitag/Samstag) statt. Die Teilnahme an der Grundausbildung wird mit einer Bescheinigung bestätigt.
Zusätzlich müssen für den Abschluss 40 Doppelstunden Supervision einer über 60 Doppelstunden laufenden Lehrgruppe (auch mehrere) abgeleistet und anerkannt sein.
Die Weiterbildung ist sowohl in die allgemeine KIP-Ausbildung integriert und entspricht außerdem den gesetzlichen Bestimmungen (PTG) über die Ausbildung zum Gruppenpsychotherapeuten.
Zur Erlangung des Titel "GruppenpsychotherapeutIn mit der KIP" ist das Kolloquium für Einzeltherapie mit der KIP erforderlich.
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